Eine Karriere im Finanzwesen ist für jeden möglich – auch ohne §34f GewO
Spätestens seit Filmen wie „The Wolf of Wallstreet“ hat man einen spannenden Einblick in die Finanzbranche bekommen und hat einen bleibenden Eindruck von dieser Branche.
Leider ist die Wahrnehmung meistens negativ behaftet. Das muss nicht sein.
Finanzprodukte zu vermitteln wird im Film so dargestellt, dass dies jeder tun kann und jeder erfolgreich sein kann.
Doch der Gesetzgeber hat in BRD vor dem Erfolg einige Hürden aufgebaut, die erst genommen werden müssen, damit man Finanzprodukte vermitteln darf.
Als Rechtsgrundlage dient hier der §34f GewO in Verbindung mit der Verordnung über Finanzanlagenvermittlung (FinVermV), des Kreditwesengesetzes (KWG), des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), sowie dem Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG).
Die Erlaubniserteilung für die Vermittlung von Finanzprodukten ergibt sich dabei aus dem §34f GewO und ist mit den folgenden vier Voraussetzungen verbunden:
1. Zuverlässigkeit
Du Zuverlässigkeit wird mittels eines aktuellen Auszugs des Bundeszentralregisters (polizeiliches Führungszeugnis) nachgewiesen.
Hierbei darf es in den letzten fünf Jahren keine rechtskräftige Verurteilung aufgrund Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat geben.
2. Geordnete Vermögensverhältnisse
Hierbei darf kein Insolvenzverfahren gegenüber dem Antragsteller eröffnet oder gar abgeschlossen sein.
3. Berufshaftpflichtversicherung
Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung gegenüber Vermögensschäden, die sich aufgrund der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit ergeben können, abgeschlossen sein.
4. Sachkunde
Es muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller über das notwendige Wissen und Kenntnisse im Bereich der Finanzprodukte verfügt.
Dies kann durch die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ erfolgen
oder über den Weg der Berufsausbildung bzw. einer entsprechenden Weiterbildung.
Folgende erfolgreich abgelegte kaufmännische Ausbildungen werden als Sachkundenachweis anerkannt:
- Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau
- Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“
- Investmentfondskaufmann oder –frau
Diese Ausbildungen dauern i.d.R. drei Jahre und können ggf. um ein halbes Jahr verkürzt werden z.B. wenn Abitur vorliegt.
Daneben gilt außerdem als Sachkundenachweis, wer eine der folgenden Weiterbildungen erfolgreich absolviert hat:
- geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK)
- geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)
- geprüfter Investment-Fachwirt oder -wirtin (IHK)
- geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK)
Diese vier Voraussetzungen stellen bei vielen Personen eine unüberwindbare Hürde dar.
Doch Geld verdienen ohne 34f ist bei der Europaeischen Metallhandels AG möglich – und das komplett zulassungsfrei.
Die Europaeische Metallhandels AG ist spezialisiert auf die Vermittlung von strategischen Metallen, Edelmetalle, Technologiemetalle und Seltene Erdmetalle.
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